Seepferdchen
Frühschwimmer
zu erbringende Leistungen:
- Heraufholen eines Gegenstandes mit den
Händen aus schultertiefem Wasser
- Sprung vom Beckenrand
- 25 m Schwimmen
Ausführungsbestimmungen:
-
Schwimmprüfungen dürfen nur dort abgenommen werden, wo die
Wassertiefe die Körpergröße des Prüflings überschreitet
-
Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser erfolgen.
Deutliches Abspringen und vollständiges Eintauchen ist notwendig.
- Prüfleistungen,
für die keine bestimmte Zeit vorgesehen ist müssen ohne Unterbrechung zügig
erfüllt werden.
- Die Leistung ist
dann erfüllt, wenn der Prüfling ohne fremde Hilfe das Wasser verlassen hat.
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